Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Eltern,
leider zeichnet sich eine stark steigende Tendenz der 7-Tages-Inzidenz ab.
Wir rechnen damit, dass der Landkreis Rosenheim die 100er-Marke am Wochenende überschreiten wird.
Das Landratsamt Rosenheim ist verpflichtet eine Überschreitung des Inzidenzwertes von 100 zeitnah amtlich bekannt zu machen.
Kindertageseinrichtungen müssen ab dem Folgetage der amtlichen Bekanntmachung in die Notbetreuung wechseln.
Der Wert von 100 kann bereits am Samstag, 27.02.2021 oder Sonntag, 28.02.2021 überschritten werden, sodass Sie ab Montag, 01.03.2021 in die Notbetreuung wechseln müssten.
Auf der Homepage des Landkreises finden Sie unter dem Link: https://www.landkreis-rosenheim.de/covid-19/ die aktuellen Fallzahlen (und auch weitere Informationen zu Covid-19)
Unter dem Link: https://www.landkreis-rosenheim.de/amtsblatt/ finden Sie die amtlichen Bekanntmachungen (Amtsblatt). Letzteres ist die Grundlage für den Wechsel in die Notbetreuung.
Wir bitten Sie, sich am Wochenende über die Entwicklung der Fallzahlen auf o.g. Links zu informieren.
Zur Notbetreuung berechtigt sind:
- Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
- Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
- Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
- Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.